Erbrecht
Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung im Erbrecht vor allem bei folgenden Schwerpunkten zur Verfügung:
- Pflichtteilsrecht, Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche (bei Schenkungen)
- Vermächtnisrecht
- Erbfolge, Erbengemeinschaft
- Testamentserrichtung
- Erbvertrag
- Ehegattentestament
- Erb- und Vermögensauseinandersetzung
- Schenkung
- Übergabevertrag, Leibgeding, Wohnrechte
Ich berate und vertrete Sie vorbeugend, d.h. vor dem Erbfall, vor allem bei der Gestaltung und Überprüfung von Übergabeverträgen, Testamenten, etc. Ich helfe Ihnen aber auch bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche nach dem Todesfall.