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Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Sie sind auf der Suche nach kompetenter Hilfe in Sachen Verkehrsrecht?

Etwa weil Sie einen Verkehrsunfall hatten und mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe verhandeln wollen. Oder weil Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchten. Ebenso wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird oder die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen möchte.

Als Verkehrsrechtsanwalt helfe ich Ihnen bei den Fragestellungen rund um den Straßenverkehr mit folgenden Schwerpunkten:

In Deutschland passieren jährlich über 3 Millionen Verkehrsunfälle. Meist handelt es sich dabei um Blechschäden. In diesem Fall helfe ich Ihnen als Verkehrsrechtsanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die Versicherungen auf bspw.

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Standkosten
  • An- und Abmeldegebühren

Aufgrund der Stationierung mehrerer U.S.-Kasernen in unserer Region bin ich auch mit den Besonderheiten bei der Abwicklung von Unfällen mit Militärfahrzeugen, ebenso wie mit Zivilfahrzeugen von Angehörigen der U.S.-Armee befasst. Greifen Sie auf meine Erfahrung bei der oft schwierigen Regulierung von Unfällen im Ausland, Stichwort Auslandschaden, oder bei Beteiligung mit einem ausländischen Fahrzeug bei einem Unfall in Deutschland zurück. Hören Sie nicht auf die gutgemeinten Ratschläge der gegnerischen Versicherung, die Sie mit einer schnellen Schadensabwicklung und einem angeblichen Rund-um-Paket, dem sog. Schadenmanagement, davon abhalten möchte, Ihren eigenen Rechtsanwalt aufzusuchen. Meist haben die Versicherungen dabei ihre eigenen wirtschaftliche Interessen im Auge und nicht Ihre.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist nicht verpflichtet, Sie rechtlich zu beraten und wird Sie deshalb kaum auf Ihre maximalen Ansprüche hinweisen. Dies kann nur Ihr eigener Anwalt leisten. Wollen Sie sich mit der gegnerischen Versicherung um Kürzungen beispielsweise bei fiktiver Abrechnung wegen Verbringungskosten, Stunden-verrechnungssätzen, Ersatzteilaufschlägen, die 130 % Grenze bei Reparatur oder Restwertangebote streiten?

Ich werde Sie über die Möglichkeit der Einschaltung eines eigenen Sachverständigen (nicht der von der Versicherung beauftragten) beraten und Ihnen bei der Suche helfen. Falls Sie ein Mitverschulden trifft, unterstütze ich Sie bei der Frage, ob die Einschaltung Ihrer Kaskoversicherung sinnvoll ist und bei der Abwicklung. Was für den Sachschaden gilt, ist beim Personenschaden erst recht oberstes Gebot. Viele Ansprüche sind dem Geschädigten nicht bekannt oder er ist als juristischer Laie überfordert, eine angemessene Höhe durchzusetzen.

Ich helfe Ihnen bei der Geltendmachung von

  • Schmerzensgeld
  • Haushaltsführungsschaden
  • Ansprüchen bei Unfällen mit schweren Verletzungen oder Todesfolge
  • Abfindungen
  • Ansprüche auf Rente, insbes. bei Dauer- und Spätschäden
  • Verdienstausfall, Erwerbsschaden
  • Kosten wegen vermehrter Bedürfnisse, beispielsweise bei Pflege durch Angehörige

Bei der Bemessung dieser Ansprüche greife ich auf die Erfahrung aus meiner langjährigen Praxis zurück. Ergänzend steht mir eine umfassende Bibliothek mit den einschlägigen Schadenstabellen, insbesondere beim Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden zur Verfügung. Was viele Autofahrer nicht wissen: Im Falle der vollen Haftung des Unfallgegners hat dessen Versicherung auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts sowie Ihres Sachverständigen zu tragen. Fall Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kann ich Ihnen helfen, diese bei Bedarf ergänzend in Anspruch zu nehmen.

Ein weiteres Feld des Verkehrsrechts ist die Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Sie haben eine Anhörung oder sogar schon einen Bußgeldbescheid erhalten, z.B. wegen

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Handy am Steuer
  • Unfallverursachung
  • Alkohol – 0,5 Promille – Grenze

Sie sind in der Situation, den Inhalt der Ermittlungsakte nicht zu kennen. Da Sie als Betroffener keine Akteneinsicht erhalten, sollten Sie einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen. Ohne Kenntnis der Akte ist es nicht ratsam, sich zur Sache zu äußern. Nicht selten lassen sich der Akte Fehler entnehmen, die eine Verteidigung erfolgversprechend machen. So kommt es immer wieder zu Mess-fehlern oder aber falscher rechtlicher Bewertung. Nicht zuletzt fehlt dem persönlich Betroffenen naturgemäß die notwendige Objektivität und Erfahrung. Ich helfe Ihnen bei der Frage, ob es Sinn macht, einen eigenen Verkehrs-Sachverständigen mit der Überprüfung des Vorwurfs in technischer Hinsicht zu beauftragen. In der Regel übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten hierfür. Auch dies kläre ich für Sie ab.

Da es bei dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit nicht nur um die verhängte Geldbuße geht, sondern ein Bußgeld ab bestimmter Höhe zum Eintrag von Punkten in die Flensburger Punktekartei (Verkehrszentralregister) führt oder gar ein Fahrverbot droht, sollten Sie sich professionell verteidigen lassen. Lässt sich ein Punkte – Eintrag vermeiden, werden rechtzeitig die richtigen Weichen durch Ihren Anwalt gestellt. Beim Fahrverbot kann oft erreicht werden, dieses in einer für Sie günstigen Zeit abbüßen zu können, beispielsweise während eines Urlaubs, in dem Sie nicht auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Dies auch über die so genannte Viermonatsfrist hinaus, die Ihnen zum Teil im Bußgeldbescheid eingeräumt wird.

Häufige Verkehrsstraftaten sind:

  • Trunkenheit im Verkehr (Alkohol, Drogen)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Nötigung
  • fahrlässige Körperverletzung

Im Raum stehen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen. Ebenso kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, bzw. sogar die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden. In diesen Verfahren ist es von ganz entscheidender Wichtigkeit, über den Verfahrensstand und die Beweislage unterrichtet zu sein. Objektive Hilfe kann Ihnen nur ein Rechtsanwalt bieten. Noch mehr als beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit gilt bei einer Verkehrsstraftat der sprichwörtliche Satz: Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!

Man muss Ihnen die Straftat nachweisen. Immer wieder reden sich Beschuldigte unnötig um Kopf und Kragen und glauben, den Vorwurf ent-kräften zu müssen oder sich verdächtig zu machen, wenn sie schweigen. Dabei werden oft Angaben gemacht, die dem Beschuldigten ohne seine Aussage nie nachgewiesen hätten werden können. Spielen Sie nicht den Strafverfolgungsbehörden in die Karten und bereiten den Weg zur eigenen Überführung. Ich biete Ihnen meine Hilfe als kompetenter Strafverteidiger in Verkehrsstrafsachen an.

Die Vertretung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen ist auch über meinen Kanzleisitz hinaus bundesweit möglich. Für die Zuständigkeit des Gerichts gilt das so genannte Tatortprinzip, d.h., dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk die vorgeworfene Tat stattgefunden hat. Wenn Sie also beispielsweise auf einer Fahrt in den Urlaub oder bei einer beruflichen Reise in unserer Region geblitzt wurden, sind die hiesigen Amtsgerichte zuständig. Ich kann Sie vertreten, ohne dass Sie die lange Anreise von Ihrem Wohn- oder Firmensitz zu meiner Kanzlei wahrnehmen müssen. Die Mandatsabwicklung kann postalisch und telefonisch erfolgen. Lediglich zu einem Gerichtstermin müssen Sie dann eventuell persönlich erscheinen, wenn es überhaupt so weit kommt.

Was viele nicht ahnen: Am Ende eines Bußgeld- oder Strafverfahrens kann die Führerscheinbehörde auf den Plan treten, etwa wenn aufgrund der vorangegangenen Tat Zweifel an der Geeignetheit zum Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr aufkommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden oder aber die Vorlage eines Gutachtens zur Fahreignung (sog. MPU-Gutachten) verlangt werden.

Gründe eines verkehrsverwaltungsrechtlichen Verfahrens können u. a. sein:

  • Überschreitung bestimmter Punktegrenzen
  • Alkoholfahrt
  • Drogenkonsum
  • Verstöße während der Probezeit (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit), Punkteabbau, Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (Führerschein)

Das bedeutet, dass Ihr Führerschein auf dem Spiel steht, was durch frühzeitige Maßnahmen verhindert werden kann, z.B. durch die richtige Vorbereitung auf die MPU.

Verkehrsanwälte