Kosten, Formulare
Unter dieser Rubrik finden Sie nützliche Formulare und Hinweise zu den Kosten eines Rechtsstreits.
Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richtet sich meist nach dem Gegenstandswert (Streitwert) und den gesetzlichen Gebührentatbeständen.
Da in manchen Fällen die Abrechnung nach starren Gebührentatbeständen und Gegenstandswerten nicht angemessen ist, kann alternativ eine Vergütung vereinbart werden. Beim Abschluss einer Honorarvereinbarung kommt entweder ein Pauschalhonorar oder eine Vergütung nach Zeitaufwand in Frage.
Die Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden bewährt sich in der Praxis sehr gut. Mandanten zahlen ausschließlich für die Leistung, die tatsächlich erbracht wird. Sie können sich auch jederzeit über den aktuellen Stand der Bearbeitung ihres Falles und die angefallenen Kosten informieren. Die Höhe des jeweiligen Stundensatzes ist Gegenstand einer individuellen Vereinbarung. Soweit in einem Fall die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 4a RVG vorliegen und eine Mitübernahme des Prozessrisikos tragbar erscheint, kann auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Falls Sie den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung wünschen, sprechen Sie mich bitte vor der Auftragserteilung hierauf an. Ansonsten erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Auf Wunsch werde ich Ihnen unter Berücksichtigung des konkreten Falls vor Erteilung des Auftrags Informationen zu den anfallenden Kosten geben.
Sollten Sie mit den Kosten nicht einverstanden sein, können Sie von einer Beauftragung absehen, ohne dass Ihnen hierfür Gebühren in Rechnung gestellt werden.
Bei der Bearbeitung Ihres Mandats agiere ich stets kostenbewusst und prüfe natürlich auch, ob und gegen wen die Kosten durchgesetzt werden können.
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