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Forderungsbeitreibung – Mahnverfahren

Forderungsbeitreibung – Mahnverfahren

Ich stehe Ihnen in allen Stufen der Forderungsbeitreibung zur Verfügung.

Oft hilft bereits ein erstes Anwaltsschreiben, wo zahlreiche Mahnschreiben einer Privatperson oder einer Firma keine Wirkung zeigten. Vor allem Firmenkunden biete ich von Mandantsbeginn an eine einfache und schnelle Abwicklung per E-Mail, Fax oder Telefon an, um Ihnen Zeit für Ihr Kerngeschäft zu sparen. Falls Ihr Schuldner dennoch nicht bezahlt, leite ich alle erforderlichen Schritte ein, um Ihren Anspruch im automatisierten Mahnverfahren oder im normalen Gerichtsverfahren rechtskräftig festsetzen zu lassen, und zwar zuzüglich aller anfallenden Gerichts – und Anwaltskosten.

Dabei genießen Sie folgende Vorteile:

Wir buchen alle Forderungen zuzüglich Zinsen und Kosten im Forderungsmanagement unserer modernen Rechtsanwaltssoftware ein. Dadurch geht Ihnen bei Durchsetzung Ihres Anspruchs kein Cent verloren. Gerade der Zinsfaktor spielt auch in Niedrigzinszeiten  eine nicht zu vernachlässigende Rolle, da der gesetzliche Zinsanspruch mit 5% (im Firmenkundenbereich 8%) über dem Basiszins deutlich höher ist, als der Zins, den Sie in der Regel bei Banken erzielen können.

Falls die Forderung nicht gleich durchgesetzt werden kann, und der Vorgang Jahre später nochmal aufgegriffen wird, sind in unserem Forderungsmanagementsystem alle einzelnen Ansprüche, Kosten und Zinsen abgespeichert und können jederzeit wieder aufgerufen werden. Dabei haben Sie darüberhinaus den Vorteil, dass wir natürlich auf Sie zukommen, falls wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit in Erfahrung bringen, dass ein Schuldner, bei dem Ihre Forderung damals nicht beigetrieben werden konnte, jetzt wieder zahlungsfähig ist.

Bei der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung zurückgreifen, die über die Standardvollstreckung hinausgeht.